Unter News präsentieren wir unseren Mitgliedern aktuelle Themen, aktuelle Medienberichte oder auch Aktuelles aus der Kunsteisbahnszene, wie Neueröffnungen von Anlagen etc.
Energiemangellage, Massnahmenkatalog für Kunsteisbahnen (aktualisiert am 11.10./04.11.2022):
Mögliche Energiesparmassnahmen vor Eintritt einer allfälligen Energie- und/oder Strommangellage:
Liebe Verbandsmitglieder
Gerne schlagen wir Ihnen mit folgendem Dokument freiwillige Massnahmen vor, um der Energiemangellage entgegen zu wirken:
Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link
https://www.energieschweiz.ch/programme/nicht-verschwenden/dienstleistungen/
Wir informieren Sie weiterhin auf diesem Weg, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.
GSK, 11. Oktober / 04. November 2022
Gasmangellage (aktualisiert am 01.09.2022):
Entscheide des Bundesrats zu den Verordnungen Gasmangellage:
Darum geht es:
- Der Bundesrat hat am 1. September 2022 die Verordnungen, die das Vorgehen im Falle einer Gasmangellage regeln, in eine dreiwöchige Konsultation geschickt.
- Diese Verordnungen stehen u.a. folgende Massnahmen vor:
- Stufe 2 (Umschaltung Zweistoffanlagen): Alle Zweistoffanlagen müssen auf Öl umstellen, CO2-Abgabe wird entsprechend gelockert
- Stufe 3 (Einschränkungen und Verbote gewisser Anwendungen): Gasbezüger (Unternehmen und Private) müssen Raumtemperatur auf 19 Grad und Heisswassertemperatur auf 60 Grad beschränken; Verwendung von Gas für Schwimmbäder, Saunen, Heizstrahler usw. ist verboten
- Stufe 4 (Kontingentierung auf Prozentsatz je nach Schwere der Mangellage): Alle Gasbezüger sind betroffen mit Ausnahme von: Privathaushalte, Spitäler, Altersheime, Pflegeheime, Polizei, Feuerwehr, Trinkwasser- und Energieversorgung, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung
- Der Bundesrat betont, dass er je nach Situation nur einen Teil oder eine abgemilderte Version der obigen Massnahmen in Kraft setzen wird
- Die Kontrolle in Stufe 3 obliegt den Kantonen, die Kontrolle in Stufe 4 geschieht rückwirkend aufgrund des Zählerstandes
So geht es weiter:
- Die Konsultation der Verordnungen zur Gasmangellage läuft bis am 22. September - der Bundesrat wird die Verordnungen erst in Kraft setzen, wenn eine Gasmangellage unmittelbar bevorsteht
- Im September möchte der Bundesrat zudem Anreize im Bereich der CO2-Abgabe schaffen, damit mehr Unternehmen mit Zweistoffanlagen freiwillig von Gas auf Öl umstellen
- Die zusätzlichen Verordnungen zur Strommangellage will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in eine Konsultation geben
- Als nächstes muss nun der Bundesrat auch den Entwurf der Verordnungen zur Strommangellage in eine Konsultation schicken. Die Bundesräte Simonetta Sommaruga und Guy Parmelin haben dies in Aussicht gestellt
Links zu den Unterlagen:
- Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.8.2022 zu den Verordnungen zur Gasmangellage
- Entwurf der Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas
- Entwurf der Verordnung über die Kontingentierung des Gasbezugs
- Medienkonferenz des Bundesrates vom 31.8.2022 zu den Verordnungen zur Gasmangellage
- Faktenblatt vom 31.8.2022 zu den Massnahmen im Fall einer schweren Gasmangellage
- Internetseite der Energiesparkampagne: https://nicht-verschwenden.ch/
- Direkter Link zum Downloadcenter der Energiesparkampagne: https://energie-tipps.ch/de
- Internetseite der Energiespar-Alliance: www.alliance2022-23.ch
- Medienmitteilung des Bundesrats vom 31.8.2022 zur Energiesparkampagne
- Medienkonferenz des Bundesrates vom 31.8.2022 zur Energiesparkampagne
Entscheide des Bundesrats zur Energiesparkampagne
Darum geht es:
- Der Bundesrat hat heute eine nationale Energiesparkampagne lanciert mit dem Claim: «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.»
- Der Bundesrat hat zudem eine Energiespar-Alliance gegründet, der zahlreiche Verbände angehören, welche die Kampagne unterstützen und auf ihren Kanälen verbreiten
- Zur Energiesparkampagne gehört eine Hotline, die auch in einer allfälligen Mangellage bestehen bleibt: 0800 005 005 /
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir informieren Sie weiterhin auf diesem Weg, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.
GSK, 1. September 2022
Energiemangellage (aktualisiert am 22.08.2022):
Das Thema Energiemangellage wird fast täglich aktueller und es gilt sich vorzubereiten, unabhängig ob wissen, wohin es genau gehen wird.:
Der GSK-Vorstand hat sich an seiner Sitzung vom 17. August 2022 mit dem Thema «Energiemangellage» beschäftigt. Er ist mit den zuständigen Stellen wie dem BFE und anderen Sport- und Branchenverbänden im Austausch. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, für ihre eigenen Anlagen bereits jetzt einen Massnahmenplan zur Einsparung von netzgebundenen Energien (Strom und Wärme) und / oder allfälligen Teilschliessungen oder Schliessungen / Stilllegungen von Anlagenteilen/Anlagen zu entwickeln, sowie mit den eigenen Energieversorgern in Kontakt zu treten.
Selbstverständlich hoffen wir alle, dass es zu keiner Energiemangellage kommt und somit zu keinen Umsetzungen von Massnahmenplänen oder sogar Schliessungen von Eissportanlagen.
Wir informieren Sie weiterhin auf diesem Weg, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.
GSK, 22. August 2022
Berufslehre EFZ Fachmann / Fachfrau Betriebsunterhalt: Neuer Schwerpunkt Sportanlagen (aktualisiert am 17.06.2022):
Die Zukunft der Eis- und Bäderbranche wird gestärkt: Ab August 2023 startet die Grundbildung Fachmann / Fachfrau Betriebsunterhalt mit dem neuen Schwerpunkt Sportanlagen! Erfahren Sie hier weitere Details zum neuen Schwerpunkt:
Link: Sportanlagen - SFB Schweiz (betriebsunterhalt.ch)
GSK, 17. Juni 2022
Aktuelle Corona-News (aktualisiert am 30.03.2022):
Der Bundesrat hat am 30. März 2022 im Rahmen eines weiteren Öffnungsschrittes entschieden, die letzten Schutzmassnahmen per 1. April 2022 aufzuheben. Masken- und Zertifikatspflicht (3G, 2G+ oder 2G) wurden generell aufgehoben.
Somit gibt es in Bezug auf die Sport- und Freizeitanlagen, Kunsteisbahnstadien, Hallenbäder und Wellnessanlagen etc. keine Vorgaben mehr, d.h. keine Zertifikatspflicht mehr, keine Maskenpflicht in Innenräumen, keine Abstands- oder Flächenregelungen mehr etc. und es werden keine Schutzkonzepte mehr benötigt.
In diesem Sinne gibt es auch keine Schutzkonzeptvorlage mehr seitens GSK und wir wünschen all unseren Mitgliedern weiterhin eine tolle Zeit.
GSK, 30. März 2022
Newsletter (aktualisiert am 25.06.2020)
NEU bieten wir unseren Verbandsmitgliedern den VHF- und/oder den GSK-Newsletter an. Mit dem Newsletter können wir alle interessierten Verbandsmitglieder periodisch und sehr rasch oder wie jetzt in der Corona-Zeit sehr aktuell über Neuigkeiten informieren. Und zwar je nach Thema VHF- oder GSK-spezifisch.
Bitte melden Sie sich gleich an und profitieren Sie von aktuellen News! Klicken Sie dazu im unteren Menubalken auf Newsletter und füllen Sie den Formularteil aus.
Wir werden Sie über den Newsletter weder mit Werbung noch mit „Lästigem“ beliefern, sondern ihn ausschliesslich für wichtige Informationen, wie z.B. „Achtung: Neue Schutzkonzept-Version verfügbar“ verwenden. Oder für Verbandsanlässe.
VHF/GSK, 25. Juni 2020
Vorinformation aus dem IIHF-Reglement (per Saisonbeginn 2022/2023) (Aktualisiert am 29.12.2021)
Auszug aus dem Mail der Swiss Ice Hockey Federation
Ab der Saison 2022/2023 wird auch in sämtlichen Nachwuchs- und Amateurligen das neue IIHF-Reglement in Kraft sein. Einige der reglementarischen Anpassungen beeinflussen die Infrastruktur, namentlich die Eismarkierung und die Zeituhren in den Stadien und auf den Eisfeldern.
Neu muss auf allen Eisflächen das Trapez gezeichnet werden, gemäss Art. 1.8 des IIHF Reglements. Bitte beachtet, dass die Linien am Ende des Trapezes unbedingt auch auf den Sockel der Bande gezeichnet werden müssen, ähnlich wie bei den roten und blauen Linien.
Gemäss Art. 19.4 des IIHF Regelbuchs, können in den letzten fünf Minuten der Spiele neu 1’ oder 3’ Strafen ausgesprochen werden. Wir bitten Euch frühzeitig mit dem Eishallen-/Eisfeldbetreiber zu klären, ob die Anzeigetafel die Möglichkeit hat solche Strafen anzuzeigen und falls nicht, nötige Änderungen vorzunehmen. Per Anfang Saison 2022/23 müssen sämtliche Zeituhren dem neuen Reglement entsprechen.
Über alle weiteren Änderungen werden wir Euch nach Ende der aktuellen Saison und rechtzeitig für die neue Saison 2022/23 informieren.
Live Streaming Lösung
Die Swiss Ice Hockey Federation prüft für die Saisons 2022/23 ff., zusammen mit einem technischen Dienstleister eine Produktions- und Streaming-Lösung für die Ligen der SIHF aufzubauen. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns dabei auf die Women’s League (WL) und die MySports League (MSL)
Ziel dieser Bemühungen ist es, ab der Saison 2022/23 ein Signal aller WL- und MSL-Spiele zu erstellen, welches live und delayed über eine einheitliche Streaming-Plattform (Arbeitstitel „SIHF TV“) gestreamt und so allen Fans zugänglich gemacht werden kann; auch die Erstellung und Ausspielung von Match Highlights aller Spiele soll durch das neue System vereinfacht werden. Die geplante Installation automatisierter, KI-basierter Kameras in allen WL- und MSL-Stadien soll auch die Aufnahme von Trainings für interne Zwecke (Coaching, Analyse usw.) ermöglichen.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen ggf. auch die Eishockey-Stadien der tieferen Ligen der SIHF (inkl. Nachwuchs) mit entsprechenden Kamera-Systemen ausgerüstet werden. Voraussetzung für einen erfolgreichen und – insb. in Bezug auf Themen wie Rechteinhaberschaft, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und behördlichen Genehmigungsbedarf – rechtssicheren Aufbau und Betrieb der geplanten Produktions- und Streaming-Lösung ist eine enge Kooperation zwischen SIHF, den Clubs sowie dem technischen Dienstleister in den kommenden Monaten und Jahren.
Wir bitten Euch daher im Interesse einer einheitlichen, professionellen Gesamtlösung von einem möglichen Auf- und/oder Ausbau eigener Produktions- und Streaming-Lösungen (Bsp. Angebot „IceHockeyTV.ch“) für Spiele Ihres Clubs vorerst abzusehen bzw. entsprechende Überlegungen in jedem Falle vorab mit der SIHF abzustimmen. Habt Ihr in Ihrem Stadion bereits automatisierte oder sonstige Kamerasysteme im Einsatz und/oder entsprechende Verträge abgeschlossen, bitten wir Euch um eine kurze Information an
Über alles Weitere (Umsetzungsdetails, Finanzierung, Dienstleister, Zeitplan) werden wir Euch zu gegebener Zeit gerne informieren.